Berechnung der Kostenmiete (Kostenmieterechner)
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Das WFG hält fest, dass gemeinnützige Wohnbauträger keine Gewinne erzielen dürfen. Und diese Bedingung erfüllen Sie, indem Sie sich an den Grundsatz der Kostenmiete halten. Die Wohnbauförderungsverordnung des Kantons Zürich und in Anlehnung daran das Mietzinsreglement der Stadt Zürich definieren die höchstzulässige Mietzinssumme pro Siedlung. Die Mietzinskalkulation setzt sich aus zwei Positionen, den Kapitalkosten und den Betriebskosten, zusammen. Die Kapitalkosten resultieren dabei aus den Anlagekosten (Land- und Erstellungskosten) eines Objektes und deren Verzinsung während die Betriebskosten aus der Gebäudeversicherungssumme und der Betriebsquote berechnet werden. Die Verzinsung des Fremd- und Eigenkapitals orientiert sich an der Höhe des Referenzzinssatzes und liegt aktuell bei 2.00%, während die Betriebsquote bei 3.25% festgesetzt ist. Diese Quote beinhaltet die Kosten für Unterhalt, Reparaturen, Gebühren, Abgaben, Versicherungen, Verwaltung sowie für Abschreibungen und Rückstellungen für periodische Erneuerungen. Der Abbildung 1 des Büros für Wohnbauförderung kann die Formel zur Berechnung der höchstzulässigen Mietzinssumme entnommen werden. Hier die Faustformel zur Berechnung der höchstzulässigen Mietzinssumme [LINK]; Stadt Zürich, Büro für WBF, 13.06. 2012.
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Infobox
Quellen: Im Text erwähnt
Verfasser: Jan Baumgartner
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