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Grundstückgewinnsteuer Schweiz – Überblick mit Beispielen

Überblick Steuerhoheit: Kanton, vgl. SthG [ Bund [ = DBG ] erhebt diese Steuer nicht ] Steuersubjekt: Der Verkäufer Steuerobjekt: Der Grundstückgewinn [ SthG 12 ]  Heutiger Verkaufserlös ./. dannzumalige Anschaffungskosten ./. wertvermehrende Investitionen = Grundstücksgewinn   Steuerbemessungsgrundlage: Der Steuerpflicht unterliegen Kaufpreis + sämtliche Leistungen, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer erbringt   Steuermass: Faustregel: 35% ohne Halterabatt [ SthG