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Umgang mit Hausbesetzungen

Eine Hausbesetzung erfüllt den Tatbestand des «Hausfriedensbruchs» gemäss Artikel 186 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Eine Hausbesetzung ist die Inbesitznahme eines fremden, leerstehenden Gebäudes und seine Verwendung als Wohnraum oder Veranstaltungsraum.

Antragsdelikt


Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, weshalb die Polizei erst eingreift, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. Nach dessen Eingang prüft die Polizei geeignete Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Rechtlich ist der Fall klar: Wer gegen den Willen des Eigentümers in ein Gebäude eindringt und sich häuslich niederlässt, macht sich strafbar. Der vorliegende Rechtsbruch wird von den Besetzern jedoch bewusst in Kauf genommen, denn Hausbesetzer geniessen in Zürich Sonderrechte. Die Stadt verlangt von den Eigentümern, neben einem Strafantrag, eine rechtskräftige Baubewilligung, bevor sie aktiv wird. Das entspricht zwar nicht dem Gesetz, ist in Zürich aber gängige Praxis.

Ablauf einer Hausbesetzung


  • Die Liegenschaft über längere Zeit ausgekundschaftet
  •  eine kleine Gruppe besetzt das Objekt, härtet es und montiert erste Transparente
  • die Eigentümerschaft wird via Brief, Telefon oder E-Mail über die vorgenommene Besetzung informiert
  • in den nächsten Tagen und Wochen wird das Objekt erschlossen, weiter ausgebaut und gehärtet
  • während den darauffolgenden Monaten wird das Objekt in der Szene etabliert
  • eine polizeiliche Räumung immer aufwändiger

Die Besetzer suchen das persönliche Gespräch, um die Eigentümerschaft zu «spüren», taktische Chancen auszuloten und das Einverständnis einzuholen, sei es ausdrücklich oder nicht. Macht die Eigentümerschaft dabei nicht eindeutig und konsequent klar, dass sie die Besetzung nicht akzeptiert, beginnt ab diesem Zeitpunkt der Nachzug von Besetzern, welche tröpfchenweise mit Sack und Pack eintreffen.

Voraussetzungen für eine polizeiliche Räumung


  • Es muss ein Strafantrag vorliegen,
  • zudem eine rechtskräftige Baubewilligung,
  • sowie ein realistischer Mietvertrag

Ergänzende Informationen


  • In der Stadt Zürich sind laufend rund 30 Liegenschaften besetzt
  • Besetzer treten mit falschen Namen in Erscheinung, sind gut organisiert und gut ausgerüstet
  • Sie sind zudem bestens informiert, vernetzt und geniessen in Teilen der Stadtregierung Rückhalt
  • Abmachungen werden in der Regel nicht gebrochen, gerne aber strapaziert
  • Die zusätzlich entstandenen Nebenkosten werden normalerweise von den Besetzern bezahlt
  • Reparaturen werden durch die Besetzer durchgeführt
  • Die Objekte werden zum Teil spektakulär umgebaut.
  • Haftungsansprüche bei einem Unfall sollten abgeklärt werden

Tipps


Setzen Sie sich in einer frühen Phase mit dem Thema Besetzung auseinander und werden Sie sich im Klaren, ob Sie eine Besetzung dulden möchten, oder nicht.
Falls Sie eine Besetzung verhindern wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Härten und Überwachen

  •  Beauftragen Sie eine Sicherheitsfirma. Aufgrund der hohen Kosten wird dies nur auf eine begrenzte Zeit bzw. als Zwischenlösung eingesetzt

2. Liegenschaft unbewohnbar machen:

  • Fenster entfernen und abtransportieren
  • Funktion des Daches gezielt einschränken
  • Installationen wie: WC, Bad, Leitungen und Küche in ihrer Funktion einschränken
  • Stromerschliessung vom Stadtwerk trennen lassen
  • Wassererschliessung trennen lassen
  • Gaserschliessung trennen lassen
  • Flächen mit Lagergut belegen
  • Einen vorgezogenen Rückbau der Baute vornehmen
  • Möglichst nahtlos zwischenvermieten, je nachdem einen Gebrauchsleihvertrag abschliessen
  • Die Polizei involvieren sowie deren Meinung und Empfehlungen nachfragen
  • Die Situation aufmerksam beobachten und dokumentieren
  • Vorbehaltene Entschlüsse fassen
  • Sofort und konsequent handeln
  • Kommunizieren mit den Besetzern, der Polizei, den Nachbarn, anderen Betroffenen, intern

Falls Sie mit einer Zwischennutzung einverstanden sind:

  • Mit den Besetzern sprechen. Das sind nicht selten angenehme und offene Verhandlungspartner
  • Einen Gebrauchsleihvertrag schliessen (richtige Namen und Ansprechpersonen verlangen)
  • Regelmässige Treffen vereinbaren und Probleme offen ansprechen

Infobox


Verfasser: Jan Baumgartner

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